Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) kommt im Einzelfall als geeignete Hilfe in Betracht, wenn ein Kind/Jugendlicher deutliche Entwicklungs- und/oder Verhaltensprobleme zeigt, die familiären Beziehungen es aber noch zulassen, dass sowohl mit ihm wie mit den Personensorgeberechtigten gearbeitet werden kann. In Abgrenzung zur Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Erziehungsbeistandschaft in ihren Unterstützungsleistungen hauptsächlich auf das Kind ausgerichtet und wendet sich damit an ältere Kinder und Jugendliche. Die Eltern werden eher flankierend einbezogen.
Zielsetzungen
Ziel von JuCare ist es, die Verselbstständigung zu fördern, den Lebensbezug zur Familie zu erhalten und das soziale Umfeld (Mitschüler/innen, Peer-Group, Nachbarschaft, außerfamiliäre Bezugspersonen) unterstützend einzubeziehen. Konkret werden jungen Menschen und deren Familien unterstützt bei:
- der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
- bei der Bearbeitung von Anforderungen und Schwierigkeiten im sozialen, schulischen und beruflichen Lebensfeld
- massiven und dauerhaften Konflikten im familiären und sozialen Umfeld
Die individuellen Ziele werden und deren Umfang werden im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII festgelegt. Methodisch kommen die ressourcenorientierte Einzelarbeit, gruppenpädagogische Angebote sowie die systemische Familienberatung in Betracht.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsproblemen, die sich beispielsweise in Form von
- Auffälligkeiten im Sozialverhalten
- Problemen im Leistungsverhalten bis hin zur Verweigerung
- Konflikten im familiären Umfeld
- Delinquentes Verhalten
- Drogenkonsum u.a. zeigen