FAQs – Fragen und Antworten
Im Anschluss an unsere häufig gestellten Fragen finden Sie ein Kontaktformular, um eine Therapie anzufragen. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Wartezeit auf einen Therapieplatz
Sie haben noch keine Bewilligung des Kostenträgers?
Wie geht es weiter?
Wer ist der Kostenträger?
Wenn Ihr Kind die Schule besucht, ist das Jugendamt oder das Sozialamt Kostenträger. Andernfalls wenden Sie sich an den LVR.
Sie haben eine Bewilligung des Kostenträger oder zahlen die Therapie selbst?
Ihr Kind steht bei uns auf der Warteliste. Wir werden uns bei Ihnen melden, sobald ein Platz für Ihr Kind zur Verfügung steht.
Folgende Faktoren beeinflussen u.a. die Wartezeit auf einen Therapieplatz
- Standort (Wartelisten variieren je nach Standort)
- Unsere Standorte sind: Köln, Brühl, Troisdorf, Bonn, Rheinbach, Sinzig, Wien.
- Ihre zeitliche Flexibilität bei der Terminannahme.
- Die meisten Familie bevorzugen einen Nachmittagstermin, außerhalb der Schulzeit. Leider können wir diesen Wunsch nicht allen Familien erfüllen. Es ist daher wahrscheinlich, dass Sie einen, für Sie ungünstigen Termin angeboten bekommen. Im Verlauf der Therapie kann die Möglichkeit bestehen auf einen anderen Termin zu wechseln. Hierfür geben wir jedoch keine Garantie.
- Vorliegen einer Bewilligungsbestätigung
- Leiten zu Fragen zu Bewilligung
- Ehemalige Kinder und Jugendliche sowie Geschwisterkinder
- Ehemalige Kinder und Jugendliche sowie Geschwisterkinder werden bei uns priorisiert auf die Wartelisten aufgenommen.
Therapiedauer
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Eine Therapiesitzung findet einmal wöchentlich statt und dauert in der Regel 90 Minuten. Diese Zeit wird individuell ausgestaltet.
Ist mein Kind irgendwann „austherapiert“?
Der Bedarf an Autismus-spezifischer Förderung wird in regelmäßigen Abständen in sogenannten Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt/Sozialamt besprochen. Wie lange die Therapie gewährt wird, hängt vom individuellen Bedarf sowie den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kostenträger ab. In der Regel laufen Therapien bei uns mindestens zwei Jahre.
Schritte zum
Therapieplatz
Schritte zum Therapieplatz
Ihnen liegt eine Autismus-
Diagnose Ihres Kindes vor.
Sie stellen über unser Kontakt-formular eine Anfrage für eine Autismustherapie.
Sie erhalten von uns Unterlagen, die Sie ausgefüllt und mit einer Kopie der Diagnostik zurücksenden.
Nach Rücksendung der Unterlagen wird Ihr Kind auf die Warteliste gesetzt.
Sie stellen bei dem entsprechenden Kostenträger (Jugendamt, Sozialamt oder LVR) einen Antrag zur Überprüfung der Kostenübernahme für die Autismustherapie.
Wir erhalten, z. B. per Mail, eine kurze formlose Rückmeldung des Kostenträgers oder eine schriftliche Bewilligung der Kostenübernahme der Autismustherapie. (Wichtig: ohne die Rückmeldung einer Bewilligung, können wir Ihrem Kind keinen Therapieplatz anbieten!)
Sollten Sie eine Therapieplanung
für die Bewilligung benötigen, schreiben Sie bitte kurz eine
E-Mail an unsere Verwaltung,
damit ein Kostenvoranschlag verschickt werden kann.
Wir bieten Ihnen nach Möglichkeit und aktuellen Kapazitäten einen Therapieplatz für Ihr Kind an.
Standorte
An welchen Standorten wird Therapie angeboten?
An folgenden Standorten bieten wir Therapie an:
Köln, Brühl, Troisdorf, Bonn, Rheinbach, Sinzig, Wien